Gesetze
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Beruf und Arbeitsplatz können frei gewählt werden, soweit Bundesrecht nicht entgegensteht. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Erwerbsmäßige Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten.
Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes…
Die Berufsfreiheit ist ein Grundrecht. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) garantiert die Berufsfreiheit und die…
Verpflichtungen, eine berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise nicht auszuüben oder ein in diesem Artikel genanntes Recht nicht wahrzunehmen;
die Berufstätigkeit sich objektiv von anderen im Freistaat Sachsen unter den reglementierten Beruf fallenden Tätigkeiten trennen lässt.
die Berufstätigkeit sich objektiv von anderen im Freistaat Sachsen unter den reglementierten Beruf fallenden Tätigkeiten trennen lässt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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