Art. 102 Abs. 1 SN-3975[Schulwesen, Lernmittelfreiheit]
Das Land gewährleistet das Recht auf Schulbildung. Es besteht allgemeine Schulpflicht.
Art. 101 Abs. 2 SN-3975[Grundsätze der Erziehung und Bildung]
Das natürliche Recht der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens. Es ist insbesondere bei…
Art 12 Abs. 1 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes…
Art 7 Abs. 4 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und…
§ 31 Abs. 1 SchoGGesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz - SchoG) Vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1Die öffentlichen Schulen sind jedem nach seinen Anlagen und Fähigkeiten zugänglich. 2Über die Aufnahme in eine Schule entscheidet die Eignung. 3Im Übrigen…