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Der zugelassene Bewerber wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum „Regierungssekretäranwärter“ oder zur „Regierungssekretäranwärterin“ ernannt.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Ablauf des Tages, an dem dem Anwärter schriftlich bekannt gegeben wird, dass er die Laufbahnprüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden hat.
Mit Erwerb der Laufbahnbefähigung wird die Berechtigung erworben, die Bezeichnung „Verwaltungswirt“ oder „Verwaltungswirtin“ zu führen.
(aufgehoben)
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Dienstbezeichnung lautet…
Für die Dauer der Ausbildung werden die Anwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Sie führen die…
Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Die Beamten auf Widerruf (Anwärter) führen die Dienstbezeichnung…
Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerber werden von der Einstellungsbehörde unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt
Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Personen werden für die Dauer der Ausbildung und Prüfung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie leisten den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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