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Die zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerber werden von der Einstellungsbehörde unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt
in der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 zum Brandmeisteranwärter,
in der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 zum Brandoberinspektoranwärter,
in der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 zum Brandreferendar.
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