Art. 1 Satz 5 Nr. 2 SN-4476Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen
die Dienstaufsicht über die Schulleiter und Lehrer,
§ 9 Abs. 6 SächsAPOBauMStSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen
Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter, die Ausbildenden und die Lehrgangsleitenden sowie jeweils deren Vorgesetzte sind Fachvorgesetzte der…
§ 11 Abs. 1 SächsAPO-BauStM-LG2.2Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik
Dienstvorgesetzter ist der Leiter der Ausbildungsbehörde. Die Ausbildungsbehörde bestellt je Aufgabenbereich einen Ausbildungsleiter. Der Ausbildungsleiter soll…
§ 3 Abs. 3 LwhDAPV SL 2012Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung Agrar- und Umweltdienst (Fachgebiet landwirtschaftlicher Dienst) und des Lehramtes an landwirtschaftlichen Fachschulen Vom 29. Februar 2012
Der Ausbildungsleiter oder die Ausbildungsleiterin überwacht den Vorbereitungsdienst, fördert die Ausbildung der Referendare und Referendarinnen und wirkt bei…