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Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft.
Die Ausbildungsbehörde bestellt eine Beamtin oder einen Beamten, die oder der die Laufbahnbefähigung nach § 2 Absatz 1 besitzt, zur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Ausbildung auch von einer oder einem vergleichbaren Tarifbeschäftigten geleitet werden, die oder der die Laufbahnbefähigung inne hat.
Der Ausbildungsleiter oder die Ausbildungsleiterin überwacht den Vorbereitungsdienst, fördert die Ausbildung der Referendare und Referendarinnen und wirkt bei der Erstellung des Ausbildungsplans nach § 9 Absatz 1 Satz 1 mit. Abschnitt 2 Vorbereitungsdienst