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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung (SächsSozVmDAPVO) vom 15. September 2000 (SächsGVBl. S. 452) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird die Angabe „, Gesundheit, Jugend und Familie“ gestrichen.
In § 3 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
§ 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Ausbildungsstätte für die fachtheoretische Ausbildung ist das Ausbildungszentrum Bobritzsch.“
In § 8 Abs. 3 wird die Angabe „, Gesundheit, Jugend und Familie“ gestrichen.
In § 10 Abs. 1 wird die Angabe „Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
§ 11 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Sie werden zentral durch das Ausbildungszentrum Bobritzsch durchgeführt.“
§ 19 wird wie folgt geändert:
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.