§ 5 Abs. 2 AVwSAPO SNAusbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Verwaltungs- und sozialwissenschaftlicher Dienst
Das Auswahlverfahren wird von der Einstellungsbehörde in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Durch Auswahlverfahren soll festgestellt werden, dass die…
§ 9 Abs. 1 GntDLSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Zum Auswahlverfahren wird von der Dienstbehörde zugelassen, wer nach den eingereichten Unterlagen die in der Ausschreibung bestimmten Voraussetzungen erfüllt.
§ 11 Abs. 1 MntZollDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes
Zum Auswahlverfahren wird von der Einstellungsbehörde zugelassen, wer nach den eingereichten Unterlagen die in der Ausschreibung bestimmten Voraussetzungen…
§ 11 Abs. 1 GVIDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes
Zum Auswahlverfahren wird von der Einstellungsbehörde zugelassen, wer nach den eingereichten Unterlagen die in der Ausschreibung bestimmten Voraussetzungen…
§ 11 Abs. 1 GntZollDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
Zum Auswahlverfahren wird von der Einstellungsbehörde zugelassen, wer nach den eingereichten Unterlagen die in der Ausschreibung bestimmten Voraussetzungen…