§ 19 Abs. 1 SN-16984Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation
Die Prüfungsbehörde bestellt einen Schriftführer. Der Schriftführer unterstützt den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bei der Vorbereitung und Durchführung…
§ 15 Abs. 6 BeamtGemVwgtDAPV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Forstdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 17. März 2017
Die Prüfungsbehörde bestellt für den Prüfungsausschuss eine Schriftführerin oder einen Schriftführer. Diese oder dieser unterstützt das vorsitzende Mitglied des…
§ 17 Abs. 3 SächsAPOArchivSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst
Der Schriftführer fertigt über die Beschlüsse des Prüfungsausschusses und über den Verlauf der mündlichen Abschlussprüfung eine Niederschrift. In der…
§ 10 Abs. 3 WaldorfAbiPrO SL 2009Verordnung - Prüfungsordnung - über die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen im Saarland Vom 22. Juli 2009
Die Schriftführer/Schriftführerinnen werden von den Beauftragten des Lehrerkollegiums für die Durchführung der Prüfung vorgeschlagen; falls notwendig, können…
§ 11 Abs. 7 SächsAAKVOSächsische Amtsarztkursverordnung
Der Vorsitzende des Fortbildungs- und Prüfungsausschusses bestimmt für jede Prüfungsarbeit den Aufsichtsführenden. Dieser hat über die schriftliche Prüfung eine…