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Der/Die Vorsitzende der Abiturprüfungskommission bildet für die Durchführung der mündlichen Prüfung in den einzelnen Fächern jeweils einen Prüfungsfachausschuss.
Einem Prüfungsfachausschuss gehören als Mitglieder an: Der/Die Vorsitzende eines Prüfungsfachausschusses muss, die weiteren Mitglieder sollen in dem jeweiligen Fach über die Lehrbefähigung für die gymnasiale Oberstufe verfügen; über Ausnahmen bei den weiteren Mitgliedern entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
ein von der Schulaufsichtsbehörde [2] berufener Fachlehrer/eine von der Schulaufsichtsbehörde [2] berufene Fachlehrerin eines Gymnasiums, einer Gemeinschaftsschule oder einer gymnasialen Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen an einem Berufsbildungszentrum als Fremdprüfer/Fremdprüferin (Zweitprüfer/Zweitprüferin) und Vorsitzender/Vorsitzende,
der jeweilige Fachlehrer/die jeweilige Fachlehrerin, der/die den Schüler/die Schülerin in der abschließenden Jahrgangsstufe unterrichtet hat, als Fachprüfer/Fachprüferin (Erstprüfer/Erstprüferin), im Verhinderungsfalle ein anderer Fachlehrer/eine andere Fachlehrerin grundsätzlich der betreffenden Schule,
ein Schriftführer/eine Schriftführerin.
Die Schriftführer/Schriftführerinnen werden von den Beauftragten des Lehrerkollegiums für die Durchführung der Prüfung vorgeschlagen; falls notwendig, können Fachlehrer/Fachlehrerinnen eines Gymnasiums, einer Gemeinschaftsschule oder einer gymnasialen Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen an einem Berufsbildungszentrum von dem/der Vorsitzenden der Abiturprüfungskommission zum Schriftführer/zur Schriftführerin bestellt werden. Schriftführer/Schriftführerinnen haben nur beratende Stimme.