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Die Durchführung der Prüfung obliegt dem gemeinsamen bei der Prüfungsbehörde gebildeten Prüfungsausschuss. Er setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Die Mitglieder sind in ihren Entscheidungen unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
dem vorsitzenden Mitglied, das der Prüfungsbehörde angehört und
acht weiteren Mitgliedern, von denen mindestens eines einer kommunalen Gebietskörperschaft angehören und eines die Laufbahnbefähigung zum gehobenen oder höheren technischen Forstdienst im Saarland besitzen soll.
Für jedes Mitglied ist für den Fall der Verhinderung ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen die Laufbahnbefähigung zum höheren oder gehobenen technischen Forstdienst besitzen und werden von der Prüfungsbehörde bestellt.
Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses leitet die Prüfung und hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder, darunter das vorsitzende Mitglied, anwesend sind. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des vorsitzenden Mitglieds.
Die Prüfungsbehörde bestimmt für jedes Prüfungsgebiet zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses als Prüferpaar. Dieses hat die jeweiligen Prüfungsleistungen in dem betreffenden Prüfungsgebiet zu bewerten.
Die Prüfungsbehörde bestellt für den Prüfungsausschuss eine Schriftführerin oder einen Schriftführer. Diese oder dieser unterstützt das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bei der Vorbereitung und Durchführung der Laufbahnprüfung und fertigt über den Prüfungshergang eine Niederschrift an, die auch in elektronischer Form erfolgen kann. Die Schriftführerin oder der Schriftführer ist kein Mitglied des Prüfungsausschusses.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und alle an den Prüfungen Beteiligten sind zur Verschwiegenheit über alle Prüfungsangelegenheiten verpflichtet.