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Das Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (Sächsisches Frauenförderungsgesetz – SächsFFG) vom 31. März 1994 (SächsGVBl. S. 684), wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird die Überschrift zu § 23 wie folgt gefasst: „§ 23 aufgehoben“.
§ 23 wird aufgehoben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.