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Das Sächsische Gesetz über die Umzugskostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Umzugskostengesetz – SächsUKG) vom 23. November 1993 (SächsGVBl. S. 1070), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 427) wird wie folgt geändert:
In § 12 Abs. 5 wird die Angabe „(§ 14 Abs. 2)“ gestrichen.
§ 14 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 14 Dienstortbestimmung und Verordnungsermächtigung“.
Absatz 3 wird aufgehoben.
§ 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Übergangsvorschrift Bis zum In-Kraft-Treten allgemeiner Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz findet die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum Bundesumzugskostengesetz (BuKG-VwV) vom 2. Januar 1991 (MinBl. S. 65) in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.