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§ 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die sicherheits- und ordnungsrechtlichen Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes vom 19. Februar 1998 (SächsGVBl. S. 78) wird wie folgt geändert:
Nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 1541)“ werden die Wörter „geändert durch Gesetz vom 21. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 330)“ eingefügt.
Die Angabe „§ 19 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5“ wird durch die Angabe „§ 19 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 und 6“ ersetzt.
Die Angabe „§§ 20, 25, 33 und 34“ wird durch die Angabe „§ 20, § 21 Abs. 2, §§ 25, 33 und 34“ ersetzt.
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