§ 1 Abs. 2 NPVO ZG SNNaturparkverordnung Zittauer Gebirge
Der Naturpark erhält die Bezeichnung „Zittauer Gebirge“.
§ 3 Abs. 1 SN-4845Naturparkträger
Träger des Naturparkes ist der Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland.
§ 1 Abs. 2 SN-4415Naturparkverordnung Dübener Heide
Der Naturpark erhält die Bezeichnung „Naturpark Dübener Heide“.
Art. 1 SN-4987Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über den Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ (Naturparkverordnung…
§ 5 Abs. 1 SN-4845Schutzzweck
Mit der Erklärung über den Naturpark Erzgebirge/Vogtland wird bezweckt, die landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung dauerhaft zu bewahren, die…