Art. 1 Nr. 1 SN-19714Verordnung des Landratsamtes Görlitz zur Änderung der Verordnung über den Naturpark „Zittauer Gebirge“
In § 5 Absatz 1 werden die Wörter „Landkreis Löbau-Zittau“ durch die Wörter „Naturparkverein Zittauer Gebirge e. V. mit Wirkung vom 1. Januar 2019“ ersetzt.
§ 1 Abs. 2 SN-4845Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland
Der Naturpark erhält die Bezeichnung „Naturpark Erzgebirge/Vogtland“.
§ 4 Abs. 1 NPVO ZG SNSchutzzweck
Mit der Erklärung über den Naturpark Zittauer Gebirge wird bezweckt, die landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung dauerhaft zu bewahren, die…
§ 5 Abs. 1 NPVO ZG SNNaturparkträger/-verwaltung
Träger des Naturparks ist der Naturparkverein Zittauer Gebirge e. V. mit Wirkung vom 1. Januar 2019.
§ 1 Abs. 2 SN-4415Naturparkverordnung Dübener Heide
Der Naturpark erhält die Bezeichnung „Naturpark Dübener Heide“.