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Die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Dübener Heide“ dient der Sicherung eines von ausgedehnten Waldheiden und dazwischenliegenden kleineren Offenflächen geprägten Raumes von hoher landschaftlicher und ökologischer Bedeutung und seiner Erhaltung als Erholungsraum.
Besondere Schutzzwecke sind:
die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere das ökologische Wirkungsgefüge von Feuchtbiotopen (Moore, Bruchwälder, Feuchtwiesen), stehenden und fließenden Gewässern und naturnahen Waldbereichen zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen,
naturnahe Flächen und Strukturen vor Zerstörung, Beschädigung, nachhaltiger Störung oder Veränderung des charakteristischen Zustandes zu schützen und insbesondere weitere Grundwasserabsenkungen zu verhindern,
heimische wildlebende Tiere und freiwachsende Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften als wichtige Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen beziehungsweise historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen,
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes zu erhalten,
die naturbedingte Erholungseignung der Landschaft zu bewahren, zu verbessern und wiederherzustellen.
Bezweckt wird weiterhin die Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie der Regenerations- und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der…
Schutzzweck ist die Erhaltung des zusammenhängenden Waldbestandes mit seinen Lichtungen, Waldsäumen und Gewässern und seinem einzigartigen Stadt- und…
Schutzzweck ist die Erhaltung und Sicherung der Auenlandschaft als Landschaftstyp von hoher ökologischer Wertigkeit sowie als Naherholungsraum.
die Erhaltung, Gewährleistung und Entwicklung des Erholungswertes der Landschaft,
Schutzzweck ist die nachhaltige Bewahrung und naturschutzgerechte Entwicklung eines seltenen, wissenschaftlich und landeskundlich bedeutsamen Komplexes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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