Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 43 674 m². Es umfasst nach dem Stand vom 6. Dezember 1999 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Bröthen, Flur 3 die Flurstücke Nr. 74 (teilweise), 75 (teilweise), 76 (teilweise), 86/1 (teilweise) und 87/1 (teilweise).
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 6. Dezember 1999 im Maßstab 1 : 2 500 grün umrandet eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte.
Die Verordnung mit Karte wird beim Regierungspräsidium Dresden in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, auf die Dauer von zwei Wochen nach Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 25. August 2003 im Maßstab 1 : 1 000 eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 14. Dezember 1998 im Maßstab 1:1 000 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000 und in einer Flurkarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000…
Die Grenzen der ausgegliederten Fläche sind in einem Katasterkartenauszug des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau, Stand 22. Oktober 1999 im Maßstab 1 : 1 000…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Städtischen Vermessungsamtes Leipzig vom 25. Juli 2003 im Maßstab 1 : 1 000 im Original grün umgrenzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.