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Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 3,66 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 4. Mai 1999 auf dem Gebiet der Gemeinde Kurort Rathen, Gemarkung Niederrathen, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nr. 1/1 tw., 1/2 tw., 4 tw., 5 tw., 5a tw., 6c tw., 13b tw., 13 d, 17b tw., 17/6 tw., 21, 22 tw., 25/3 tw., 29a bis 29f, 31a tw., 31c bis 31e, 34a tw., 36a tw., 36c tw., 37 tw., 39b tw., 58b tw., 58d tw., 58e, 58h tw., 58/2 tw., 77f tw., 77/1, 92 tw., 95/1 tw., 96a tw., 96/3 tw., 109/2 tw., 110 tw., 115 tw., 116 tw., 117 tw. und 123 tw.
Das Ausgliederungsgebiet ist in zwei Flurkarten des Regierungspräsidiums Dresden vom 30. August 1999 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in den Flurkarten.
Das Ausgliederungsgebiet ist in zwei Flurkarten des Regierungspräsidiums Dresden vom 5. November 1999 im Maßstab 1 : 2 000 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in vier Flurkarten des Regierungspräsidiums Dresden vom 23. März 1999 im Maßstab 1 : 2 500 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 20. Mai 1999 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 17. Mai 1999 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte…
Das Ausgliederungsgebiet ist in zwei Flurkarten des Regierungspräsidiums Dresden vom 3. April 2000 im Maßstab 1 : 2 500 blau schraffiert eingezeichnet. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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