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Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 0,19 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 8. September 1998 auf dem Gebiet der Gemeinde Gohrisch, Gemarkung Kurort Gohrisch, Landkreis Sächsische Schweiz, das Flurstück Nr. 311/1 teilweise.
Das Ausgliederungsgebiet ist in der Flurkarte Nr. 1 vom 22. Juni 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte.
Das Ausgliederungsgebiet ist in der Flurkarte Nr. 1 vom 21. August 2000 im Maßstab 1 : 2 400 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 1. März 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 22. Februar 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 20. Mai 1999 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 1. Oktober 2001 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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