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Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 2 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 29. März 1996 auf dem Gebiet der Stadt Wehlen, Gemarkung Stadt Wehlen, Landkreis Sächsische Schweiz, das Flurstück Nr. 217/1 teilweise.
Das Ausgliederungsgebiet ist in der Flurkarte Nr. 1 vom 21. August 2000 im Maßstab 1 : 2 400 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte.
Das Ausgliederungsgebiet ist in der Flurkarte Nr. 1 vom 22. Juni 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 20. Mai 1999 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 1. März 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 22. Februar 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 6. Dezember 1999 im Maßstab 1 : 2 500 grün umrandet eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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