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Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 990 m². Es umfasst nach dem Stand vom 19. Januar 1998 auf dem Gebiet der Gemeinde Gohrisch, Gemarkung Kleinhennersdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, das Flurstück Nummer 30/2 teilweise.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 22. Februar 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 20. Mai 1999 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 17. Mai 1999 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 1. März 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 10. Dezember 1998 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in zwei Flurkarten des Regierungspräsidiums Dresden vom 30. August 1999 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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