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Die Ausgliederungsfläche befindet sich am nordöstlichen Ortsausgang von Mittelndorf nördlich an die S 154 (Schandauer Straße, Richtung Sebnitz) angrenzend. Die Ausgliederungsfläche hat eine Größe von 4 245 m². Sie umfasst nach dem Stand vom 27. März 2002 auf dem Gebiet der Gemeinde Kirnitzschtal, Gemarkung Mittelndorf, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nummer 248/2 teilweise, 249 teilweise, 250, 251/2 und 251/4.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 1. August 2003 im Maßstab 1 : 2 730 im Original grün schräg schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte. Die Verordnung wird zusammen mit der Flurkarte im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 1. März 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 1. Oktober 2002 im Maßstab 1 : 2 730 im Original grün schräg schraffiert…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 22. Februar 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 3. Juli 2002 im Maßstab 1 : 2 000 schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 17. Februar 2004 im Maßstab 1 : 2 730 im Original schwarz schräg…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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