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Die Ausgliederungsfläche befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Naundorf, oberhalb des Elbtals. Die Ausgliederungsfläche hat eine Größe von 8 065 m². Sie umfasst nach dem Stand vom 28. Januar 2004 auf dem Gebiet der Gemeinde Struppen, Gemarkung Naundorf, Landkreis Sächsische Schweiz, das Flurstück Nr. 1 teilweise.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 17. Februar 2004 im Maßstab 1 : 2 730 im Original schwarz schräg schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte. Die Verordnung wird zusammen mit der Flurkarte im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 1. Oktober 2002 im Maßstab 1 : 2 730 im Original grün schräg schraffiert…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 27. Februar 2002 im Maßstab 1 : 2 730 im Original grün schräg schraffiert…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 1. August 2003 im Maßstab 1 : 2 730 im Original grün schräg schraffiert…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 3. Juli 2002 im Maßstab 1 : 2 000 schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 22. Februar 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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