§ 25 Abs. 1 Nr. 2 SächsFischGSächsisches Fischereigesetz
über besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische verfügt (Laichschonbezirk) oder
Art. 5 Abs. 1 32023R2124VERORDNUNG (EU) 2023/2124 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Oktober 2023 mit Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (Neufassung)
Die Mitgliedstaaten können zum weiteren Schutz des Europäischen Aals Fischereisperrgebiete einrichten. Die Lage und die Grenzen dieser Gebiete müssen der…
Art. 111 32023R2124VERORDNUNG (EU) 2023/2124 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Oktober 2023 mit Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (Neufassung)
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass das Gebiet gemäß Artikel 107 vor Einwirkungen aller anderen menschlichen Tätigkeiten geschützt wird, die der Erhaltung…