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Der Schutzgegenstand sind insbesondere die Vogelarten Schwarzhalstaucher, Rothalstaucher, Sterntaucher, Prachttaucher, Krickente, Knäckente, Stockente, Spießente, Schnatterente, Pfeifente, Löffelente, Reiherente, Tafelente, Bergente, Schellente, Samtente, Trauerente, Mittel-, Gänse- und Zwergsäger, die Watvögel Kiebitz und Kiebitzregenpfeifer, der Strandläufer der Gattung Calidris, der Wasserläufer der Gattung Tringa, die Bekassine und der Große Brauchvogel.
Schutz und Förderung der gefährdeten Avifauna mit Arten von gemeinschaftlichem Interesse beziehungsweise Arten von landesweiter Bedeutung, insbesondere von…
Schutzzweck ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes (Erhaltungsziele), einschließlich der räumlichen Vernetzung…
Schutzzweck ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes (Erhaltungsziele), einschließlich der räumlichen…
die Erhaltung der für die unter Nummer 1 bis 6 aufgeführten Lebensraumtypen jeweils charakteristischen permanent oder zeitweise vorhandenen Tierarten wie…
Die Förderung von Tier- und Pflanzenarten extensiv bewirtschafteter Wiesen und Weiden, insbesondere des Großen Brachvogels, der Uferschnepfe, des Kiebitz, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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