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Der Schutzzweck ist die Gewährleistung der Nutzbarkeit des Gewässers als bedeutenden Rastplatz-, Ruhe- und Rückzugsraum für die in § 2 aufgeführten Vogelarten während der Zeit des Vogelzuges und des Winteraufenthaltes am Rastgewässer.
die Erhaltung als Rastgebiet für Zugvögel;
die Sicherung der Funktion des Flachwassergebietes als Brut-, Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Sumpf- und Wasservögel,
die störungsarme Erhaltung und Entwicklung eines überregional bedeutsamen Brut-, Nahrungs-, Rast- und Mausergebietes seltener und vom Aussterben bedrohter…
der Schutz der im Gebiet brütenden und rastenden Vogelarten vor Störungen, die den Bruterfolg oder die notwendige Nahrungsaufnahme beeinträchtigen können;
die störungsarme Erhaltung und Entwicklung eines regional bedeutsamen Brut- und Nahrungsgebietes seltener Sumpf- und Wasservögel;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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