§ 11 Nr. 3 LEisenbG SNLandeseisenbahngesetz
über das Vermögen des Unternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
§ 1 Abs. 1 LEisenbG SNLandeseisenbahngesetz
Dieses Gesetz gilt für Eisenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes im Sinne von § 2 Abs. 6 Allgemeines Eisenbahngesetz ( AEG ) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I…
Art. 24 Abs. 7 32012L0034RICHTLINIE 2012/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Genehmigungsbehörde darf nicht zulassen, dass ein Eisenbahnunternehmen, gegen das ein Konkursverfahren oder ein ähnliches Verfahren eingeleitet worden ist,…
§ 871 ZPOZivilprozessordnung
Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach denen, wenn ein anderer als der Eigentümer einer Eisenbahn oder Kleinbahn den Betrieb der Bahn kraft…