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Artikel 1 tritt am 1. August 1996, Artikel 2 am 1. Januar 1997 und Artikel 3 am 1. Januar 1996 in Kraft.
§ 11 Abs. 3 Satz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes tritt am 1. Januar 1997 in seiner am 31. Dezember 1995 geltenden Fassung wieder in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 22. Juli 1996 Der Landtagspräsident In Vertretung Heiner Sandig
Vizepräsident
Der Ministerpräsident In Vertretung Steffen Heitmann Der Staatsminister der Justiz Der Staatsminister der Finanzen In Vertretung Dr. Kajo Schommer Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
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