Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die im Freistaat bestehenden Patronatsrechte werden aufgehoben. Bei Privatpatronaten entfällt die Baulastverpflichtung ohne Entschädigung. Im übrigen soll eine Ablösung bestehender Baulastpflichten durch Vereinbarung angestrebt werden.
Der Freistaat wird die Zusammenarbeit mit den Kirchen, den Gemeinden und den kommunalen Spitzenverbänden die Vermögensauseinandersetzung der bisher noch nicht getrennten Kirchschullehen, Küsterschulvermögen sowie Kirchen-und Schulämter zügig durchführen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.