Art. 40 SVerfVerfassung des Saarlandes (SVerf) Vom 15. Dezember 1947
Die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften oder ihren Organisationen unterhaltenen sozialen und karitativen Einrichtungen sowie ihre Schulen werden als…
Art. 20 Abs. 1 SN-5231Vertrag des Freistaates Sachsen mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen
Die Kirchen und ihre diakonischen Werke haben das Recht, im Sozial-und Gesundheitswesen eigene Einrichtungen für die Betreuung und Beratung besonderer…
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 BFStrSonGebVVerordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen der Bundesfernstraßen in Verwaltung des Bundes
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, wobei Sondernutzungen von Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften,…
Art. 19 SN-5231Vertrag des Freistaates Sachsen mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen
Den Kirchen und ihren Gliederungen sowie ihren öffentlich-rechtlichen Anstalten, Stiftungen und Verbänden bleiben die auf Landesrecht beruhenden…
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 JKostG SLGesetz Nr. 932 - Landesjustizkostengesetz Vom 30. Juni 1971
Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben;