§ 12 Abs. 2 Nr. 2 SächsVwVGVerwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
Zinsen, Säumniszuschläge und andere Nebenforderungen, wenn der Vollstreckungsschuldner im Leistungsbescheid oder in der Mahnung auf die dem Grunde nach…
§ 17b Abs. 2 SächsVwVGVerwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
An die Stelle des Leistungsbescheids tritt die Zahlungsaufforderung. Zu der Forderung gehören auch die Zinsen, die Kosten der Zahlungsaufforderung und die…
§ 14 Abs. 2 SächsVwVGVerwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
Die Vollstreckungsbehörden können die Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher um Beitreibung durch Vollstreckung in bewegliche Sachen ersuchen; dies…
§ 4 Abs. 1 Nr. 5 SächsVwVGVerwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
die Behörden, die für die Zahlungsaufforderung nach § 17b Absatz 2 Satz 1 zuständig sind.
§ 16 SächsVwVGVerwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
Im Übrigen gelten für die Beitreibung § 251 Absatz 2 Satz 2, die §§ 258, 260, 262 bis 264, 266, 267 und 324 bis 327 der Abgabenordnung entsprechend.