§ 1 Abs. 2 SächsStBVGSächsisches Steuerberaterversorgungsgesetz
Das Versorgungswerk hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern und den sonstigen Leistungsberechtigten Leistungen nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung zu…
§ 1 Abs. 3 RaVersorgG SL 2004Gesetz Nr. 1558 über die Rechtsanwaltsversorgung im Saarland Vom 14. Juli 2004
Das Versorgungswerk hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern und sonstigen zum Empfang von Leistungen des Versorgungswerks Berechtigten Versorgung nach Maßgabe…
§ 1 Abs. 3 NotVG NWGesetz über das Notarversorgungswerk Köln
Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung.
§ 10 Abs. 1 SächsRAVGSächsisches Rechtsanwaltsversorgungsgesetz
Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung folgende Leistungen:
§ 1 Abs. 2 StBVG NWGesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater
Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und den sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung.