Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es wird eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen ,,Notarversorgungswerk Köln" errichtet.
Sitz der Anstalt ist Köln.
Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung.
Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.
Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und den sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung.
Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung.
Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung.
Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.
Das Versorgungswerk gewährt nach Maßgabe der Satzung auf Antrag folgende Leistungen:
Das Versorgungswerk erbringt nach Maßgabe der Satzung auf Antrag folgende Leistungen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.