§ 1 Abs. 2 StB/WPVGGesetz Nr. 1481 zur Errichtung des Versorgungswerks der Steuerberater/Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferinnen im Saarland (StB/WPVG) Vom 26. September 2001
Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und den sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung[1].
§ 1 Abs. 3 RaVersorgG SL 2004Gesetz Nr. 1558 über die Rechtsanwaltsversorgung im Saarland Vom 14. Juli 2004
Das Versorgungswerk hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern und sonstigen zum Empfang von Leistungen des Versorgungswerks Berechtigten Versorgung nach Maßgabe…
§ 1 Abs. 2 StBVG NWGesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater
Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und den sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung.
§ 1 Abs. 1 SächsRAVGSächsisches Rechtsanwaltsversorgungsgesetz
Das Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Freistaat Sachsen (Versorgungswerk) hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen…
§ 1 Abs. 3 NotVG NWGesetz über das Notarversorgungswerk Köln
Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung.