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Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinterlegt. Der Staatsvertrag tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit. Potsdam, den 29. August 1994 Für das Land Brandenburg der Ministerpräsident vertreten durch den Minister der Justiz Dr. Bräutigam Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Für den Ministerpräsidenten Der Minister für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten Helmrich Für den Freistaat Sachsen Für den Ministerpräsidenten Der Staatsminister der Justiz Heitmann Für das Land Sachsen-Anhalt Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Schubert Für den Freistaat Thüringen Der Ministerpräsident vertreten durch den Justizminister In Vertretung Dr. Gasser
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