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Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt. Der Staatsvertrag tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit. Wismar, den 6. März 1995 Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Für den Ministerpräsidenten Der Justizminister Prof. Dr. Eggert Für den Freistaat Sachsen Für den Ministerpräsidenten Der Staatsminister der Justiz Heitmann Für das Land-Sachsen-Anhalt Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Schubert Für den Freistaat Thüringen Der Ministerpräsident vertreten durch den Minister für Justiz und Bundesangelegenheiten Kretschmer
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