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Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt. Der Staatsvertrag tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit. Schwerin, den 30. August 1995 Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Für den Ministerpräsidenten Der Minister für Justiz Rolf Eggert Dresden, den 21. August 1995 Für den Freistaat Sachsen Für den Ministerpräsidenten Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann Magdeburg, den 24. Juli 1995 Für das Land Sachsen-Anhalt Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Karin Schubert Erfurt, den 10. August 1995 Für den Freistaat Thüringen Der Ministerpräsident vertreten durch den Minister für Justiz und Europaangelegenheiten Otto Kretzschmer
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