§ 2 SN-5348Staatsvertrag über die Führung des Schiffsbauregisters für Binnenschiffe bei dem Amtsgericht Magdeburg und für Seeschiffe bei dem Amtsgericht Rostock
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt verzichten gegenseitig sowie gegenüber den anderen an diesem Staatsvertrag beteiligten Ländern auf…
§ 2 SN-5346Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren
Das Land Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen die an diesem Staatsvertrag beteiligten Länder; es erhält die Einnahmen des…
Art. 4 SchRegRPStVtr SLStaatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Saarland über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters*)
Die Freie und Hansestadt Hamburg sowie das Saarland verzichten gegenseitig auf Kostenausgleichsansprüche. Die Freie und Hansestadt Hamburg erhält die Einnahmen…
§ 3 SN-4180Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Die Freie und Hansestadt Hamburg verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen die an diesem Abkommen beteiligten Länder; sie erhält die Einnahmen des…
§ 3 SeeRVAGHHZustAbk SLAbkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Die Freie und Hansestadt Hamburg verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen die an diesem Abkommen beteiligten Länder; sie erhält die Einnahmen des…