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Im Zuge der Auflösung wird das Archiv einschließlich der Sammlungen und Bibliotheken sowie die bisher dem Archiv zugeordneten Gedenkstätten und Sonderarchivtatbestände der bisherigen Forschungsabteilung der Akademie der Künste in Berlin-Tiergarten übertragen, die diese Sachgesamtheit in einem Sondervermögen führen wird. Dieses Sondervermögen soll in der Form einer nichtrechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts geführt werden. Den vertragschließenden Ländern wird angeboten, im Aufsichtsgremium mitzuwirken.
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geht das Vermögen der Deutsches Historisches Museum-GmbH einschließlich der Verbindlichkeiten und beweglichen…
Die in den Absätzen 1 und 3 bezeichneten Vermögensgegenstände, die Kulturgüter sind, insbesondere Archiv-, Bibliotheks-, Museumsbestände und sonstige…
Das Sitzland der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, übernimmt es, die mit der Auflösung verbundenen Rechtshandlungen…
Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die unmittelbar dem Archivbereich (ABS)…
Die nichtrechtsfähige Stiftung Archiv der Akademie der Künste wird aufgelöst. Die Akademie der Künste übernimmt die Rechte und Pflichten, welche für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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