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Die nachfolgend aufgeführten Gemeinden werden aus dem Land Thüringen ausgegliedert und in den Freistaat Sachsen eingegliedert:
aus dem Landkreis Greiz die Gemeinden Stadt Elsterberg, Görschnitz,
aus dem Landkreis Schleiz die Gemeinden Langenbach, Stadt Mühltroff, Thierbach,
aus dem Landkreis Zeulenroda die Gemeinden Ebersgrün, Stadt Pausa, Ranspach, Unterreichenau.
Für den Gebietsstand der Gemeinden nach Absatz 1 sind die Grenzen nach dem Stand vom 03. Oktober 1990 maßgebend, soweit nicht nach diesem Zeitpunkt, aber vor Inkrafttreten dieses Vertrages Gebietsänderungen nach § 12 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. I Nr. 28 S. 255) erfolgt sind.
Der bisherige und der neue Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze sind aus der Anlage 1 zu diesem Vertrag ersichtlich.
aus dem Landkreis Zeulenroda die GemeindenEbersgrün,Stadt Pausa,Ranspach,Unterreichenau.
In Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 werden nach dem Wort „Gemeinde“ die Worte „oder des Landkreises“ eingefügt.
In Nummer 5 werden vor dem Komma die Wörter „und bei Gebietsänderungen nach § 8“ eingefügt.
Die in Artikel 1 Abs. 1 genannten Gemeinden werden im Freistaat Sachsen zunächst in den Landkreis Plauen aufgenommen.
Delitzsch: die Gemeinden Bad Düben, Doberschütz, Eilenburg, Kossa, Laußig,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.