Art. 3 Nr. 2 SN-12363Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
§ 3 wird wie folgt gefasst:
Art. 1 Abs. 3 Nr. 69 Buchst. b SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
Nach Absatz 2 werden die folgenden Absätze 3 bis 5 eingefügt:
Art. 2 Abs. 3 Nr. 6 Buchst. b SN-12595Gesetz zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderungen
Nach dem neuen Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:
Art. 1 Nr. 1 Buchst. b SN-4383Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen
Nach Absatz 2 werden folgende Absätze 3 bis 6 eingefügt:
Art. 1 Abs. 3 Nr. 9 Buchst. b SN-3313Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes
Nach Absatz 1 werden folgende Absätze 2 und 3 angefügt: