Art. 11 § 5 Abs. 2 PsychThBY/SLStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Stellvertreter in ihrer Reihung werden von der jeweiligen Berufskammer vorgeschlagen und durch das Bayerische…
§ 20 Abs. 1 SächsGKVGesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und die Stellvertreter werden auf die Dauer von fünf Jahren, längstens auf die Dauer ihres Hauptamts, berufen. Bis zum…
Art. 32 32019R0127VERORDNUNG (EU) 2019/127 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Januar 2019 über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates
Die Mitglieder des auf der Grundlage von Artikel 6 der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 eingesetzten Verwaltungsrats bleiben im Amt und nehmen die in Artikel 5 der…
Art. 31 32019R0128VERORDNUNG (EU) 2019/128 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates
Die Mitglieder des auf der Grundlage von Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 errichteten Verwaltungsrats bleiben im Amt und nehmen die in Artikel 5 der…
Art. 72 Abs. 1 32016R0794VERORDNUNG (EU) 2016/794 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates
Die Amtszeit der Mitglieder des auf der Grundlage von Artikel 37 des Beschlusses 2009/371/JI eingesetzten Verwaltungsrats endet am 1. Mai 2017.