§ 7 SN-4870Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand.
§ 6 SN-2218Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand.
§ 5 DtFrKultZusArbStiftG SLGesetz Nr. 1253 zur Errichtung einer „Stiftung für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit“ Vom 8. November 1989
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.
Art. 5 SN-5360Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“
Organe der Stiftung sind
§ 5 Abs. 1 GleiBStiftGGesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und das Direktorium.