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Der Nationalpark ist für die Allgemeinheit frei zugänglich. Jede Person darf den Nationalpark betreten, insbesondere zu Zwecken der Naturbeobachtung und Bildung, des Naturerlebens sowie der naturverträglichen Erholung. Dabei sind der Zweck des Nationalparks nach § 4 zu wahren sowie die Vorschriften nach den §§ 13, 14 und 15 zu beachten.