Art. 3 Abs. 2 SN-12048Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Neuregelung der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Artikel 2 tritt am ersten Tage des auf die Verkündung dieser Verordnung folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung des Sächsischen…
Art. 3 SN-11516Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen und der Fachberater (Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte – SächsQualiVO) und zur Änderung der Sächsischen Integrationsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die…
§ 14 SächsFöSchülBetrVOSächsische Förderschülerbetreuungsverordnung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie…
Art. 9 SN-5394Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2001 und 2002 im Freistaat Sachsen (Haushaltsbegleitgesetz 2001 und 2002) und zur Änderung der Vorläufigen Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen
„§ 21 Außer-Kraft-Treten Das Gesetz tritt am 30. September 2001 außer Kraft.“
Art. 3 SN-21241Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sächsische Heilfürsorgeverordnung vom 20. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 86)…