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Der ARD-Staatsvertrag vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 8. bis 15. Oktober 2004, wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Worte „Mediendienste im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Mediendienste-Staatsvertrages” ersetzt durch das Wort „Telemedien”.
In Satz 2 wird das Wort „Mediendiensten” ersetzt durch das Wort „Telemedien”.
§ 7 wird wie folgt geändert:
Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
Es wird folgender neue Absatz 2 angefügt:
„(2) Die Konferenz der Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten (Gremienvorsitzendenkonferenz) koordiniert die Gremienkontrolle der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten.”
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