Art. 1 Abs. 2 SN-18910Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe und weiterer Verordnungen
„Unterabschnitt 11 Neurologie mit Schwerpunkt Schlaganfall § 79 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand…
§ 63 Nr. 1 SN-9529Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
500 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
§ 59 Nr. 1 SN-9529Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
720 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
§ 83 Nr. 1 SN-9529Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
720 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
§ 54 Abs. 2 Nr. 2 SN-9529Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
320 Stunden als Selbststudium und