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Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 1 970 Stunden. Davon werden
460 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
230 Stunden als Selbststudium und
1 280 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus der Anlage 22.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.