Art. 1 Abs. 2 SN-12829Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
„§ 87 Modellvorhaben Zur Weiterentwicklung der nach dieser Verordnung geregelten Weiterbildungen können im Rahmen von Modellvorhaben insbesondere…
§ 7 Abs. 3 NotSanGGesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters
Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme sind jeweils von den Ländern festzulegen.
§ 14 Abs. 4 PflBGGesetz über die Pflegeberufe
Abweichend von Absatz 3 Satz 2 kann die Fachkommission nach § 53 für die zusätzliche Ausbildung standardisierte Module entwickeln, die gemeinsam vom…
Art. 1 Abs. 2 Nr. 10 SN-19553Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
Nach § 99 wird folgender § 100 eingefügt: „§ 100 Übergangsvorschriften Weiterbildungseinrichtungen, die vor dem 17. März 2022 die Weiterbildung Praxisanleitung…
§ 62 Abs. 2 HG NRWGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Hochschulen bieten zur wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen Weiterbildung in der Form des…